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-====== Rechtliches und Rahmenbedingungen ====== 
- 
-In Deutschland ist die Rechtslage für den Einsatz von Hacking-Werkzeugen aller Art für den Anwender stets risikobehaftet, der  
-202c des Strafgesetzbuchs ("Hakcerparagraph") führt > dazu aus: 
- 
-> §(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 
-> 
-> 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder 
-> 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, 
-> 
->herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, >wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.  
- 
-(https://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html) 
- 
-Das bedeutet, dass bereits ein Netzwerkscan oder das Mitführen eines Rechners mit Kali-Linux unter ungünstigen Umständen gravierende Auswirkungen haben kann. 
- 
-<WRAP center round important 60%> 
-Für den Unterricht gilt: Die Werkzeuge werden ausschließlich auf die dafür zur Verfügung gestellten Übungsszenarien angewandt. Der Einsatz in anderen Netzen oder mit anderen Zielen im schulischen Kontext hat unmittelbar disziplinarische Konsequenzen. 
-</WRAP> 
  
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  • Zuletzt geändert: 10.05.2022 12:59
  • von sbel