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 ====== Rechtliches und Rahmenbedingungen ====== ====== Rechtliches und Rahmenbedingungen ======
  
-In Deutschland ist die Rechtslage für den Einsatz von Hacking-Werkzeugen aller Art für den Anwender stets risikobehaftet, der > §(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er+In Deutschland ist die Rechtslage für den Einsatz von Hacking-Werkzeugen aller Art für den Anwender stets risikobehaftet, der  
 +202c des Strafgesetzbuchs ("Hakcerparagraph") führt > dazu aus: 
 + 
 +> §(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 
 +>
 > 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder > 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
 > 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, > 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
 > >
->herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, >wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 202c des Strafgesetzbuchs ("Hakcerparagraph") führt > dazu aus:+>herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, >wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.  
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 +(https://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html) 
 + 
 +Das bedeutet, dass bereits ein Netzwerkscan oder das Mitführen eines Rechners mit Kali-Linux unter ungünstigen Umständen gravierende Auswirkungen haben kann.
  
 +<WRAP center round important 60%>
 +Für den Unterricht gilt: Die Werkzeuge werden ausschließlich auf die dafür zur Verfügung gestellten Übungsszenarien angewandt. Der Einsatz in anderen Netzen oder mit anderen Zielen im schulischen Kontext hat unmittelbar disziplinarische Konsequenzen.
 +</WRAP>
  
-https://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html