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Der Kampf um das "geistige Eigentum"
Die Audiocalypse
Bis zum Begin der 1990er Jahre war es praktisch nicht möglich, digitalisierte Musik über ein Netzwerk weiterzugeben - wollte man eine CD „aufnehmen“, so musste man diese ausleihen, in Echtzeit abspielen und mit einem Kassettenrecorder aufnehmen. Dieser Vorgang war zeitraubend und mit Qualitätseinbußen verbunden. Bereits damals sagte die Musikindustrie in der Kampagne Hometaping Is Killing Music ihren (bislang augebliebenen) Niedergang voraus, aber es sollte schlimmer kommen.
Mit der Verbreitung von MPEG-1 Audio Layer III – besser bekannt als „MP3“ – änderte sich die Situation sehr schnell. Das Verfahren war zwar auch verlustbehaftet, ermöglichte es aber bei ordentlicher Klangqualität, ein 45 Minuten Album in Dateien mit etwa 50MB Speicherbedarf umzuwandeln. Diese Datenmenge konnte man auch schon im letzten Jahrhundert bequem über das Internet weitergeben.
Dieser Umstand gipfelte in der Gründung der Peer-To_Peer Musiktauschbörse Napster1) im Jahr 1999, bereits 2001 hatte Napster 80Mio Teilnehmer von denen ständig ca. 1,6 Millionen Nutzer online waren.
Napster wurde wegen seines zentralen Datei-Indexes mit Urheberrechtsklagen überzogen und schließlich abgeschaltet. Peer-To-Peer Tauschbörsen sind uns bis heute erhalten geblieben, allerdings werden heute keine zentralen Indexserver mehr verwendet sondern dezentrale Systeme, um die Ausfallsicherheit zu erhöhen.
In der Folge hat sich diese Situation auf zahlreiche weitere Bereiche ausgedehnt: Filme, Spiele und (vor allem) Inhalte Textbasierter Medien der Zeitungsverlage („Online-Zeitungen“).
Interessensausgleich
Das sehr ansprechende Framing der Urheberrechtsinhaber ist immer dasselbe: „Kreativität muss belohnt werden“. Um die Ansprüche zu untermauern wurde der Begriff „geistiges Eigentum“ eingeführt, wobei unklar ist, das was eigentlich sein soll. Da kein rechtschaffener Mensch andere nicht für ihre kreative Leistung belohnen möchte oder gar „geistiges Eigentum“ stehlen will, erscheinen solche Argumente auf den ersten Blick vollkommen einleuchtend und kaum zu widerlegen.
In Wirklichkeit müssen aber auch im Bereich Urheberrechte die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Stakeholder betrachtet und gegeneinander abgewogen werden, und die dargestellte Sichtweise entsprich vor allem der, der Wirtschaftunternehmen und teilweise der Urheber, nicht aber der eines Individuums, das als Konsument auftritt - außerdem werden Auswirkungen auf die Gesellschaft als ganzen überhaupt nicht beachtet.