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 ====== Der Kampf um das "geistige Eigentum" ====== ====== Der Kampf um das "geistige Eigentum" ======
  
 +Das **Urheberrecht** schützt den Urheber in seinen geistigen, persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zu seinem Werk. Der Rechtsschutz eines Werks beginnt unmittelbar mit seiner Entstehung, es bedarf keiner Anmeldung oder Registrierung.
  
 +Der Urheber entscheidet also darüber, wie seine Arbeit genutzt wird. Das kann beispielsweise die Aufführung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Werkes sein. Das Urheberrecht erlaubt es auch, anderen Rechte zur Nutzung unter bestimmten bedingungen pauschal einzuräumen, beispielsweise über die [[https://creativecommons.org/licenses/?lang=de|Creative Commons Lizenzen]].
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 +In Deutschland wird das Urheberrecht derzeit durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
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 +Als dem Urheberrecht zugängliche Werkarten nennt das UrhG Sprachwerke (Reden, Schriftwerke und Computerprogramme), Werke der Musik, pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden und angewandten Kunst, Bauwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen).
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 +In anderen Rechtskreisen werden Schutzrechte für Werkarten häufig anders definiert. So ist schon der Ansatz im englischsprachigen Raum((Common Law)) ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das **Copyright** wirtschaftliche Aspekte.
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 +Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum kontinentaleuropäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber (beispielsweise dem Künstler) zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber behält dann eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen. Bis 1989 musste der Copyright Anspruch durcnh einen entsprechenden Vermerk (c) kenntlich gemacht werden. Der Gedanke, dass neue Werke aus bestehendem geschaffen werden können wohnt dem (ursprünglichen) Copyright-Gedanken ebenfalls inne. 
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 +Außerdem gibt es in Common-Law-Ländern den Rechtsrahmen des **Fair-Use** die bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen. Eine solche Regelung fehlt dem Europäischen Urheberrecht, was beispielsweise die Erstellung von offenen Lehr- und Lernmaterialien ungemein erschwert.
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 +Demgegenüber hat der Ersteller eines Werks in Deutschland unmittelbar das volle Urheberrecht und muss Verwertungsrechte beispielsweise durch Verträge explizit an Verlage o.ä. abtreten. Ausnhahmen vom sehr absoluten Urheberrecht werden durch sogenannte "Schranken" realisisert, beispielsweise, dass eine bestimmte Anzahl von Seiten aus einem Schulbuch kopiert werden darf.
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 +Texte müssen zur Erlangung eines Urheberrechtsschutzes eine gewisse "Schöpfungshöhe" aufweisen, wohingegen beispielsweise Fotografien mit der Anfertigung des Bildes sofort den vollen Urheberrechtsschutz geniessen, auch wenn man eine weiße Wand fotografiert hat.
 ===== Die Audiocalypse ==== ===== Die Audiocalypse ====
  
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-Seit längerem versucht der Gesetzgeber hier eine Lösung zu finden, der Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ist jedoch massiv von finanzstarken Lobbygruppen bestimmt, so dass auch hier die Interessen der Nutzer und der Gesellschaft weitgehend unbeachtet bleiben - dazu an anderer Stelle mehr+Seit längerem versucht der Gesetzgeber hier eine Lösung zu finden, der Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ist jedoch massiv von finanzstarken Lobbygruppen bestimmt, so dass auch hier die Interessen der Nutzer und der Gesellschaft weitgehend unbeachtet bleiben. Einen Einblick in die vernetzte Interessenlage gibt der Artikel [[https://netzpolitik.org/2021/edit-policy-warum-die-laender-praktikablere-regeln-zum-urheberrecht-fordern/|Warum die Länder praktikablere Regeln zum Urheberrecht fordern von Julia Reda]](({{ :faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:urheberrecht:einfuehrung:reda_edit_policy.pdf |Als PDF}})).
  
 ===== Aufgaben ===== ===== Aufgaben =====
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-Stell dir vor, du kaufst ein eBook. Überlege dir, was aus Sicht der jeweiligen Stakeholder Dinge sind, die man mit dem eBook machen können sollte. Vergleiche mit einem Buch aus Papier.+==== Aufgabe 1 ==== 
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 +Stell dir vor, du kaufst ein eBook. Überlege dir, was aus Sicht der jeweiligen Stakeholder 
  
     * Urheberrechtsinhaber (Verlag/Autor)     * Urheberrechtsinhaber (Verlag/Autor)
     * Leser (Nutzer/Käufer)     * Leser (Nutzer/Käufer)
-    * Gesellschaft (langfristig?  +    * Gesellschaft (langfristig? 
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 +Dinge sind, die man mit dem eBook machen können sollte.  
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 +    * Beurteile, ob alle Interessen vom eBook erfüllt werden, bzw. unter welchen Bedingungen sie erfüllt werden.   
 +    * Vergleiche mit einem Buch aus Papier. 
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 +==== Aufgabe 2 ==== 
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 +Urheberrechte sind mit einem "Ablaufdatum", der sogenannten [[https://de.wikipedia.org/wiki/Regelschutzfrist|Regelschutzfrist]] versehen. Die Regelschutzfrist wird in "Jahre nach dem Tod der Autorin" angegeben. 
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 +    * Welchen Grund könnte es aus Sicht des Autosr für eine solche Regelung geben? 
 +    * Warum es im Interesse der Gesellschaft, dass das Urheberrecht irgendwann endet und Werke "gemeinfrei" werden, also ohne weitere Kosten oder Bedingungen verwendet werden dürfen? 
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 +==== Aufgabe 3 ==== 
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 +Immer mehr Presseverlage gehen dazu über, ihre Inhalte hinter sogenannten "Paywalls" zu verstecken. Zugriff auf die Artikel hat man dann nur nach vorheriger Anmeldung mit einem kostenpflichtigen Konto. 
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 +Betrachte die Auswirkungen dieser Situation aus verschiedenen Perspektiven: 
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 +  * Internetbenutzer - auf der Suche nach journalistisch verlässlich aufbereiteten Informationen 
 +  * Suchmaschinenbetreiben (Startpage/Google/Bing) - als Vermittler bei der Informationssuche im Netz 
 +  * Presseverlag - als Anbieter der Informationen 
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 +===== Material ===== 
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 +{{simplefilelist>:faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:urheberrecht:einfuehrung:*}}