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faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:datenschutz:start [13.04.2021 12:02] – [Was sind "Personenbeziehbare Daten"?] sbel | faecher:informatik:oberstufe:info_gesellschaft:datenschutz:start [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1 | ||
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- | ====== Ich habe doch nichts zu verbergen - Datenschutz in einer digitalisiserten Welt ====== | ||
- | "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" | ||
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- | ===== Was sind " | ||
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- | Bei anfallenden und gesammelten Daten kann zunächst unterschieden werden, ob diese personenbeziehbar sind oder nicht. | ||
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- | Der Umgang mit **personenbeziehbaren** Daten wird in Europa durch die [[https:// | ||
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- | Bei **anonymen** Daten ist die Person unbekannt und auch nicht mehr bestimmbar. Anonymität ist nicht einfach zu erreichen, häufig können scheinbar anonymisierte Daten z.B. unter Einbeziehung von Metadaten de-anonymisisert werden. | ||
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- | Davon zu unterscheiden sind **pseudonyme** Daten – hier wird der Name durch ein Pseudonym ersetzt, beispielsweise für die Auswertung von Studien, bei denen mehrere Befragungen oder medizinische Daten als Untersuchungsreihen einer Person zugeordnet werden müssen. Diese fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich der DSGVO – sie sind ja einzelnen Personen zuzuordnen. Die Pseudonymisierung erschwert die Zuordnung zu realen Personen zwar, ist aber höchst anfällig für eine De-Pseudonymisierung durch die Hinzunahme weiterer Daten aus anderen Quellen. | ||
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- | **Metadaten** sind Daten, die nicht explizit angegeben werden, sondern durch die Nutzung von | ||
- | Diensten anfallen. Hierzu gehören Verbindungsdaten (wer ruft wen wann und wie lange von wo | ||
- | aus an), Geolocation (Ortung über GPS, WLAN-Ortung oder Tracing), Kennwerte übertragener | ||
- | Daten (Größe, Codierung einer Datei), Eigenschaften von Kommunikation (verschlüsselt/ | ||
- | viele mehr. All diese Daten tragen zwar keine direkten Informationen in Form von der konkret | ||
- | übertragenen Nachricht, aber zahlreiche Informationen über die beteiligten | ||
- | Kommunikationspartner, | ||
- | Inhalte. | ||
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- | Die DSGVO führt in Art. 5 explizit folgende sechs Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf: | ||
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