Inhaltsverzeichnis

Grundvorgaben zur Durchführung von GFS

Organisatorische Vorgaben

Standardanforderungen an eine GFS am QG

Jeder Fachlehrer hat die Möglichkeit, von der hier beschriebenen Standardform der GFS individuell abzuweichen. In diesem Fall muss er zu Beginn des Schuljahres

  • seine Anforderungen schriftlich an die Schüler ausgeben
  • dieses im Tagebuch im Rahmen des Transparenzerlasses festhalten

Für gewöhnlich besteht eine GFS aus einem Vortrag zu einem zwischen Lehrer und Schüler vereinbarten Thema. Der Ablauf und die Bewertung finden folgendermaßen statt:

  1. Themenfindung und Absprachen zu Umfang und Inhalt der geplanten GFS.
  2. Dem Schüler muss während der Erarbeitung der GFS die Möglichkeit gegeben werden, Rückfragen zu Inhalt und Umfang der GFS zu stellen.
  3. Der Schüler ist in Absprache mit dem Fachlehrer (mindestens zwei Tage vor dem geplanten Termin) dafür verantwortlich, dass notwendige technische Geräte am Tag der GFS zur Verfügung stehen.
  4. Vortrag zum vereinbarten Thema. Zeitrahmen 10-45 Minuten, je nach Jahrgangsstufe und vorheriger Absprache. Eine Ergebnissicherung für die Adressaten des Vortrags muss (beispielsweise durch ein Handout) gewährleistet werden.3)
  5. Die Eigenständigkeitserklärung mit Quellenverzeichnis muss vor Vergabe der Note beim Fachlehrer abgegeben werden.
  6. Die Benotung durch den Fachlehrer muss dem Schüler begründet werden. Die Note muss wie bei einer Klassenarbeit schriftlich ausgehändigt werden.

PDF Version

1)
Die vorliegenden Rahmenbedingungen wurden an der GLK am 26.06.19 vom Kollegium des QG bestätigt und sind damit verbindlich
2)
Um eine bessere Lesbarkeit zu erzielen, wird das generische Maskulinum („Schüler“, „Lehrer“ etc.) verwendet. Somit bezieht sich die grammatikalisch männliche Form selbstverständlich immer auf alle Geschlechter.
3)
Eine schriftliche Ausarbeitung des bearbeiteten Themas ist nicht Teil einer „Standard GFS“. Wenn die Fachlehrerin eine solche verlangt, muss Sie dies im Vorfeld zusammen mit den Bewertungskriterien schriftlich bekanntgeben